Zu einem umfassenden Facility Management gehört auch die Organisation und Durchführung des Räum- und Streudienstes. Wer einen Winterdienst beauftragt sollte einen schriftlichen Vertrag abschließen, in dem folgende Dinge geregelt sind:
In welchen Monaten wird der Winterdienst geleistet?
Üblich sind die Monate November bis Februar oder März.
Welche Flächen müssen geräumt werden?
Denken Sie neben den Gehwegen auch an Fußwege, zum Beispiel zu den Mülltonnen, an private Parkflächen und die Garagenzufahrten.
Welches Streugut darf verwendet werden?
Nicht in allen Gemeinden ist der Einsatz von Streusalz erlaubt. Bei extremem Schneefall kann der Einsatz von Streugut untersagt werden.
Bis wann müssen die vereinbarten Flächen geräumt sein?
Erkundigen Sie sich bei Ihrer Gemeinde. In vielen Gemeinden müssen die Gehwege bis spätestens 7 Uhr geräumt sein. Sie sollten aber auch vereinbaren, dass nicht zu früh mit dem Winterdienst begonnen wird. Wenn der Räumdienst um 3 Uhr nachts mit der Schneefräse über den Gehsteig tuckert, ist das nicht nur Ruhestörung, sondern auch sinnlos, da bis 7 Uhr der Gehweg bereits wieder zugeschneit sein kann.