Nicht selten kommt es bei einem Mietverhältnis zwischen Vermieter und Mieter zu Streitigkeiten über die Verwaltungskosten. Diese Kosten beschreiben Kosten, die bei der Verwaltung einer Immobilie anfallen. Das heißt, dass entweder die Arbeit, die der Vermieter dafür aufbringt entschädigt wird oder ein Dritter mit dieser Arbeit beauftragt wird und daher entschädigt werden muss. Das Problem dabei ist, dass Mieter und oft sogar auch Vermieter sich nicht im Klaren sind, wie mit diesen Kosten umzugehen ist.

Verwaltungskostenpauschale

Die Vereinbarung einer Verwaltungskostenpauschale wird – laut Rechtsprechung des BGH – nur wirksam, wenn aus der Preisvereinbarung unzweideutig hervorgeht, dass es sich dabei um einen Teil der Grundmiete (Nettomiete) handelt.

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Mieter dürfen nicht für die Kosten einer Hausverwaltung zur Kasse gebeten werden. Viele Mieter haben vielleicht aufgrund der Tatsache, dass sie davon einfach nicht betroffen sind, noch nie etwas von diesen Kosten gehört. Die Kosten für die Hausverwaltung werden im Mietrecht zu den Bewirtschaftungskosten gezählt. Darunter werden die Ausgaben für die Bewirtschaftung einer Immobilie zusammengefasst. Zu den Betriebskosten gehören auch die Nebenkostenabrechnung. Diese Kosten einer Hausverwaltung werden zu dem Bereich der nicht umlagefähigen Kosten gezählt.

Ärgerlich wird es dann, wenn der Vermieter versucht, die Verwaltungskosten auf den Mieter zu übertragen und plötzlich diese Kosten mit auf die Rechnung schreibt. Diese Kosten belaufen sich zwar nur auf etwa 20 € pro Monat. Allerdings kann das auf lange Sicht auf jeden Fall einen deutlichen Einschnitt ins Budget der Mieter machen.

Sofern die Verwaltungskosten nicht eindeutig im Mietvertrag geregelt sind, muss der Mieter nicht zahlen und sollte auf seinem Recht bestehen. Sieht der Vertrag hingegen vor, dass der Mieter sich an den Verwaltungskosten beteiligen muss oder sogar ganz für diese aufkommen muss, so gibt es für den Mieter keine Alternative.

Dieser Artikel stellt keine Rechtsberatung dar. Da ich kein Rechtsanwalt bin, darf ich keine Rechtsberatung geben. Für das Erstellen juristischer Texte gibt es professionelle Dienstleister. Wenden Sie sich bei Bedarf an diese.

Dank Konzepten wie Freeware und Shareware gibt es kostenlose Hausverwaltungssoftware. Eventuell möchsten Sie sich vertraut machen möchten mit Dingen wie einer Nebenkostenabrechnung und ob Betriebskosten umlagefähig sind oder nicht.

Mit Wohneigentum können Sie eine hervorragende Rendite erwirtschaften, aber haben Sie die Kosten einer Hausverwaltung eingeplant? Kapitalanleger sind oft auf der Suche nach Eigentumswohnungen mit einer guten Rendite. Eigennutzer sind an einer Eigentumswohnung interessiert, besonders wenn noch keine Kinder geplant sind oder diese das Haus schon wieder verlassen haben. Viele sehen hier jedoch lediglich die monatliche Miete, vergessen aber die zusätzlichen Kosten für den Hausverwalter.

Wann lohnt sich eine Immobilienverwaltung?

Eine Immobilienverwaltung lohnt sich am ehesten, wenn ein Objekt aus mehreren Wohneinheiten besteht und diese verschiedenen Eigentümern gehören.

Immobilienverwaltung Kosten
Was sind die Kosten einer Immobilienverwaltung?

Was macht eine Hausverwaltung?

Für einen Mieter ist der Hausverwalter salopp gesagt der Ansprechpartner für alles. Das Unternehmen verwaltet das Gemeinschaftseigentum aller Eigentümer und steht somit normalerweise in gutem Kontakt mit den jeweiligen Eigentümern.  Für die Eigentümer der jeweiligen Wohnungen ist die Verwaltung in Streitfällen zwar gern als kompetenter und fachkundiger Helfer gesehen. Die monatlich zu zahlenden Beiträge für die Verwaltung möchte man natürlich so gering wie möglich halten.

Wohnungsverwaltung Kosten
Wohneinheiten an der Spree in Berlin

Wer trägt die Kosten für die Verwaltung?

Die monatlich zu zahlende Vergütung des Verwalters ist grundsätzlich nicht umlagefähig, das heißt, der Eigentümer zahlt diese Kosten immer aus eigener Tasche. Und an den Verwalter ist nicht nur die reine Vergütung der Tätigkeit zu zahlen, sondern auch ein Anteil an Rückstellungen oder sonstigen Aufwendungen. Wird nämlich mal eine größere Reparatur fällig, sollte das Geld der Eigentümergemeinschaft zur Verfügung stehen – deshalb wird monatlich ein kleiner Betrag angespart.

Viele Kapitalanleger und auch Eigentümer „vergessen“ diese Zahlungen an die Immobilienverwaltung, da sie entweder erst in die Immobilien-Kapitalanlage einsteigen oder überhaupt zum ersten Mal Eigentum erwerben. Und wenn eine Eigentumswohnung eine tolle Rendite ausweist, diese (zusätzlichen) Aufwendungen jedoch nicht berücksichtigt worden sind, müssen die Zahlen drastisch korrigiert werden. Unter Umständen war die Kapitalanlage dann gar nicht mehr so attraktiv. Der Betrag für die „reine Verwaltertätigkeit“ beläuft sich monatlich auf ca. 15–20 € und wenn dieses Geld monatlich „in der Tasche des Vermieters / Kapitalanlegers“ fehlt, läppert sich das schnell zusammen.